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1 nonfeasance
non·fea·sance[ˌnɒnˈfi:ʒən(t)s, AM ˌnɑ:n-]act of \nonfeasance Unterlassungsakt m* * * -
2 neglect
1. vernachlässigen;2. unterlassen, versäumen1. Vernachlässigung f, Verwahrlosung f;2. Versäumnis n, pflichtwidrige Unterlassung f;3. Fahrlässigkeit f -
3 neglect of duty
См. также в других словарях:
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Culpa — (lat.), Schuld, Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit, in der Rechtssprache die schuldhafte Vernachlässigung pflichtmäßiger Sorgfalt. Das römische Recht unterschied je nach dem Grade dieser Nachlässigkeit: C. lata, grobes Verschulden, d. h. die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Amtsverbrechen — (Amtsvergehen). I. Im Allgemeinen jede strafbare Verletzung der Pflichten eines Beamten od. Amtscandidaten bezüglich eines Amtes; bes. solche Verletzung bei einem wirklichen Beamten rücksichtlich wirklicher Amtspflichten; strafbar durch förmliche … Pierer's Universal-Lexikon
Bestechung — Bestechlichkeit; Korruption; Korruptheit * * * Be|ste|chung [bə ʃtɛçʊŋ], die; , en: das Bestechen: er wurde wegen Bestechung bestraft. Syn.: ↑ Korruption (abwertend). Zus.: Beamtenbestechung. * * * Be|stẹ|chung 〈f. 20 … Universal-Lexikon
Betreuerhaftpflicht — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer… … Deutsch Wikipedia
Betreuerhaftung — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer … Deutsch Wikipedia
Betreuungsmißbrauch — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer… … Deutsch Wikipedia
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